Ich lege großen Wert auf transparente Kosten und klare Konditionen, sodass Sie stets den Überblick behalten. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werde ich vorab die Übernahme der Kosten mit Ihrer Versicherung klären.
Für detaillierte Informationen können Sie mich gerne unverbindlich kontaktieren.
Im Folgenden finden Sie eine kurze Darstellung zu meiner Honorargestaltung, um Ihnen einen ersten Überblick zu verschaffen.
Im Rahmen der Erstberatung erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Ihrem rechtlichen Anliegen und Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise. Für die Erstberatung verrechne ich ein Pauschalhonorar in Höhe von EUR 150,00 zzgl. 20% USt.
Nicht jede Rechtsstreitigkeit erfordert ein Verfahren vor Gericht. Außergerichtliche Beratungs- und Vertretungsleistungen werden nach Stundensatz je nach Zeitaufwand abgerechnet. Selbstverständlich erhalten Sie vorab Informationen zu dem voraussichtlichen Umfang meiner Leistungen und den dementsprechenden Kosten. Je nach Einzelfall, kann ich Ihnen auch ein Pauschalhonorar anbieten.
Die Abrechnung meiner Leistungen im Rahmen von Gerichtsverfahren (einschließlich Verfahren vor Verwaltungsbehörden) erfolgt nach dem Rechtsanwaltstarif (RATG) bzw. nach den allgemeinen Honorarkriterien (AHK). Die gesetzlich festgelegte Höhe der Kosten bemisst sich nach dem Streitwert/Streitgegenstand.
Für die Errichtung von Verträgen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten verrechne ich ein Pauschalhonorar nach Vereinbarung.
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